FI Achatz zur neuen Musik-Matura

FI Achatz zur neuen Musikmatura

Fachinspektor Helmut Achatz hat der 8A vor zweieinhalb Wochen einen Vortrag zu der neuen Musikmatura gehalten. Als Fachinspektor bildet er die Schnittstelle zwischen Ministerium und Schule. Für unsere Schule (Musikzweig betreffend) gelten ja besondere Regelungen und es freute die Schüler sehr mit einem Mitglied der Prüfungskommission bereits reden zu dürfen. Erst jetzt bin ich dazu gekommen meine Aufzeichnungen auszuarbeiten und nach 2 Stunden hatte ich endlich meine Zusammenfassung fertig. Wer es genau und übersichtlich lesen möchte, sollte sich meine Notizen zur Musikmatura am BRG Viktring durchlesen und ansonsten fasse ich hier nochmals die Neuigkeiten zusammen.

Neu ist die Option Musik als “ergänzendes Schwerpunktfach” zu wählen. Die neue Regelung erspart Musikschülern die vertiefenden Fachgebiete und das Spezialgebiet ist dabei unabhängig vom Instrumentalbeitrag (wie es bei der vertiefenden Musikmatura nicht der Fall wäre). Als ergänzendes Schwerpunktfach wird auch die Form der Matura genannt bei der eine Wissenschaft in einer anderen Sprache abgeprüft wird. Diese Regelung wurde noch nie gewählt, da der Lehrer die Sprache beherrschen muss und Begriffe in der anderen Sprache ebenfalls zusätzlich lernen muss. Die Wahl des ergänzenden Schwerpunktsfach tritt mit der neuen Musikmatura zum ersten Mal in Kraft, weil bereits viele Musikschüler ihre Teilnahme an der neuen Matura bekannt gaben. Gegenüber den anderen ergänzenden Schwerpunktfächern wird bei Musik der ergänzende Teil (Instrumentbeitrag) benotet, da der Instrumentallehrer Teil der Prüfungsskommission ist.

Mit dem Instrumentallehrer ist ein Programm zu erstellen. Es kann aus ca. 5 Stücken bestehen und sollte eine Gesamtlänge von 15-20 Minuten umfassen. Eine Stunde vor der mündlichen Matura werden 2 Stücke aus diesem Programm ausgewählt und der Maturant muss es vortragen. Nach dem Vortragen wird vom Musiklehrer eine Frage zu dem gewählten Stück gestellt, welche er mit dem Instrumentallehrer gemeinsam formuliert hat. Danach vergeben Musik- und Instrumentallehrer gemeinsam eine Note.

Als Vortragsinstrument sollte nur ein Instrument gewählt werden, welches offiziell an der Schule angemeldet ist (im Zeugnis stand). Die Frage zu dem Musikstück kann sehr weitläufig gestellt werden. Zu einem vorgetragenen Blues können Fragen zur Klassik gestellt werden, sofern es Kernstoff der Musikerziehung war. Begleitung des Instruments ist kein Problem und auch schulfremde Personen dürfen in der Instrumentalgruppe spielen. Singen ist nur in bedingtem Maße erlaubt (mit Musiklehrer absprechen). Lässt man den Instrumentalvortrag nicht beurteilen, so darf der Beitrag beliebig gestaltet werden (auch Singen). Jedoch spricht man damit nicht mehr von “Musik als ergänzendes Schwerpunktfach” und damit nicht mehr von der neuen Maturaregelung.

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