Illegaler Elternsprechtag?
Die Schüler der 8. Klasse sind meist 18 Jahre alt und damit volljährig. Mit der Volljährigkeit wird den Eltern das Sorgerecht um ihr Kind entzogen. Das bedeutet, dass der einzige Ansprechpartner für Schulnoten der Schüler selbst ist. Der Lehrer darf rechtlich gar nicht Auskunft über die Schulnoten eines volljährigen Kindes dessen Eltern geben, ohne dass jenes Kind die Erlaubnis erteilt hat. Der Lehrer, der uns darauf aufmerksam gemacht hat, verlangt deshalb eine Unterschrift des Kindes, wenn ein Elternteil um Auskunft bittet.
Ich spiele jetzt auf den Elternsprechtag an. Einige sind schon 18, aber ist es nicht erlaubt Auskunft - ohne Erlaubnis des Schülers - zu geben. Illegal?
Wie viele Eltern von Schülern aus 8. Klassen gehen zum Elternsprechtag? Und von wie vielen ist der Sohn schon 18? Ein sehr geringer Anteil meiner Meinung nach.
Und die Eltern können zum Elternsprechtag gehen, dort kann aber dann auch noch immer der Professor sagen, dass er ihnen die Auskunft verweigert, da der Sohn/Schüler schon 18 ist.
meiner Meinung nach keine Illegalität vorhanden.